Die Bezirksregierung Arnsberg ist neben vielen anderen Aufgaben zuständig für die Beratung zu und Bearbeitung von Anträgen zur Kunst- und Kulturförderung. Zuständig ist stets die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/ der Antragsteller ihren/seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Informationen zum Thema Kunst- und Kulturförderung bei der Bezirksregierung Arnsberg mit Downloadmöglichkeit für Antragsformulare unter folgendem Link
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
+49 2931 820
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
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