Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Die jährliche Schonzeit dauert in der Mosel und in der Sauer vom 1. März bis einschließlich 14. Juni; in der Our vom 1. Januar bis einschließlich 31. März. Während dieser Zeiten ist jeglicher Fischfang verboten.
Moselstr.1
54308 Langsur-Wasserbilligerbrück
(0049) 6501-602 666
http://www.lux-trier.info
Koordinaten um Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our mit dem Navigationssystem zu erreichen.
Längengrad: 6.50546942485357
Breitengrad: 49.7135359104633
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