Die Nutzung der Grillplätze ist an folgende klare Regeln gebunden:
Die Nutzungszeit ist bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 22 Uhr, begrenzt.Der Grillplatz ist in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Abfälle (Glas, Einweggeschirr, etc.) müssen entsorgt oder mitgenommen werden.Asche und Glut sind in die dafür ausgewiesenen Edelstahlbehälter zu füllen.Das Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten zugelassen. Verwendet werden dürfen nur Standgrills, die einen ausreichenden Abstand zum Boden haben. Einweggrills sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Erlaubnis beschränkt sich auf ein Grillgerät pro ausgewiesenem Grillplatz.Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen zum Entzünden der Grillkohle ist verboten.Bodenfeuer (Lagerfeuer) in jeder Form (auch mit Holzkohle) sind nicht zugelassen.Das Befahren der für den Pkw-Verkehr gesperrten Wege ist untersagt. Auf dem Gelände der Grillplätze dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Es dürfen keine Ruhestörungen verursacht werden. Die Verwendung von elektrisch betriebenen Musikanlagen ist verboten.Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Ein bereits bestehendes Feuer ist unverzüglich zu löschen.Offenes Feuer oder Glut müssen stets überwacht werden.
Mühlengelände
59581 Warstein
http://www.warstein.de/
Koordinaten um Grillplatz - Mühlengelände mit dem Navigationssystem zu erreichen.
Längengrad: 8.335625
Breitengrad: 51.484937
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